Gerne behandeln wir Ihre Anfragen telefonisch oder per EMail. Werden Sie von Ihrer Versicherung bezüglich einer Rehabilitationsbewilligung in Kenntnis gesetzt, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Im Falle eines Terminänderungswunsches Ihrerseits ersuchen wir um eine Verständigung mindestens 24 Stunden vor Ihrem Termin.