Bitte verwenden Sie einen "Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt" für die Zuweisung Ihrer PatientInnen.
Dieser ist für berufstätige ÖGK-Versicherte an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zu übermitteln, bei allen übrigen Versicherten, PensionistInnen oder Mitversicherten sind die Sozialversicherungsträger für die Bewilligung zuständig.
Wir bieten Ihren PatientInnen sowohl die "Phase II Rehabilitation" (bei akuten und chronischen Erkankungen laut Indikationsliste rechts), als auch die "Phase III Rehabilitation" (Bewilligung binnen 2 Monaten nach absolvierter Phase II; auch nach absolvierter stationärer Rehabilitation möglich!) an.